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Das prekäre Erbe der Geschichte: Diskriminierende und rassistische Inhalte in der Archivpraxis

Jürgen Keiper

 

Als wäre Geschichte – mit all ihren Widersprüchen -– zu dokumentieren nicht schon Herausforderung genug, sehen sich Gedächtnisorganisationen auch mit der Aufgabe konfrontiert, zu extremen gesellschaftlichen Positionen eine Haltung zu entwickeln. Dies betrifft besonders diskriminierende und rassistische Einstellungen, die ihren Niederschlag in Dokumenten finden. Sollen diese Dokumente überhaupt gesammelt werden? Und falls ja, wie soll heute der Zugang zu diesen Dokumenten gestaltet werden? Und sollen diese Dokumente gar grundsätzlich der Öffentlichkeit präsentiert werden? Und falls ja, wie kann eine sinnvolle Präsentation dieser Dokumente aussehen, welche die Intention deutlich macht und nicht affirmiert?

Die Frage nach der „Mitgift“ des politisch-kulturellen Erbes betrifft alle Bereiche der historischen Überlieferung, ist aber für das Projekt RomArchive von sehr grundsätzlicher Bedeutung. Nicht nur zur systematischen Verfolgung von Roma und Sinti in der Zeit des Nationalsozialismus findet sich einschlägiges Material, sondern auch zur unsystematischen Diskriminierung und Verfolgung über Jahrhunderte hinweg. Antiziganistische Darstellungen, intendiert oder unbewusst, finden sich beständig auch in aktuellen Dokumenten.

Grund genug, sich nicht nur die Frage zu stellen, welcher Art und Wirkung genau diese diskriminierenden Dokumente wie Fotos oder Artikel waren, welche Mechanismen in diesem Kommunikationsprozess virulent wurden, sondern auch zu fragen, wie RomArchive, das einen Fokus auf die Selbstrepräsentation von Sinti und Roma setzt, seine Akquise- Nutzungs- und Publikationspraxis gestalten soll.

Wir entschlossen uns, andere Archive zu diesem Themenkomplex zu befragen. Wir sprachen verschiedene Archive an, die aus unterschiedlichsten Perspektiven mit diesen Fragen befasst waren und waren einerseits überrascht, wie verschieden die Herangehensweisen waren und andererseits, wie groß das Interesse an einer gemeinsamen Diskussion war. Am 11. November 2016 versammelten sich Archivvertreter_innen aus unterschiedlichsten Sparten zu einer Diskussion in den Räumen der Deutschen Kinemathek:

Das Bundesarchiv war durch Dr. Michael Hollmann vertreten, das Deutsche Historische Museum durch Thomas Jander und Carola Jüllig, die Deutsche Kinemathek – Museum für Film und Fernsehen durch Dr. Rainer Rother. Dr. Aubrey Pomerance repräsentierte das Jüdisches Museum Berlin, Hannes Hacke und Katja Koblitz das Schwule Museum*, Wolfram Lippert das an der FU Berlin angesiedelte Visual History Archive der Shoah Foundation. Das Zentrum für Antisemitismusforschung war durch Maren Jung-Diestelmeier und Irmela Roschmann vetreten.

Interview zur Archivpraxis: Dr. Michael Hollmann, Bundesarchiv

Seitens RomArchive nahmen neben der Projektleitung (Isabel Raabe, Franziska Sauerbrey), der Kulturstiftung des Bundes (Kirsten Haß) und Deutscher Kinemathek (Christiane Grün, Jürgen Keiper, Nele Maipuu) auch Dr. Gerhard Baumgartner (Dokumentationsarchivs des österreichischen Widerstandes), Dr. Christiane Fennesz-Juhasz (Phonogrammarchiv Wien) und André Raatzsch (Dokumentationszentrum Deutscher Sinti und Roma) teil, letztere quasi in doppelter Funktion als Archivvertreter und Projektbeteiligte.

Interview zur Archivpraxis: André Raatzsch, Dokumentationszentrum Deutscher Sinti und Roma

Im internen Workshop wurde klar, dass die verschiedenen Gedächtnisorganisationen sehr unterschiedliche Sammlungskonzepte praktizieren. Einige Institutionen verfolgen ein sehr offenes Akquisekonzept. Hintergrund ist, dass politisch oder moralisch motivierte Einschränkungen letztlich zu einem stark verzerrten Geschichtsbild führen würden – auch wenn natürlich nicht alles gesammelt wird und allgemeine kuratorische Prinzipien (Authentizität, Relevanz etc.) wichtig seien. Andere vertraten in der Diskussion dagegen die Position, diskriminierende Inhalte nicht aktiv zu sammeln, um Fremdbeschreibungen nicht in den Mittelpunkt zu stellen. Nichtsdestotrotz wurde schnell deutlich, dass rassistische oder diskriminierende Dokumente – auch bei einer gegenteiligen Sammlungspolitik – früher oder später Bestandteil nahezu aller Sammlungen werden. Der Grund liegt insbesondere in den Nachlässen. Diese werden seitens der Archive übernommen und enthalten immer wieder Dokumente, die nicht den Sammlungsprinzipien der Institutionen entsprechen, gleichwohl aber auch nicht „zerteilt“ werden sollen. Daher finden sich ohne Ausnahme Dokumente in allen Archiven, die zumindest ethisch-moralisch, zumeist auch rechtlich in der unbeschränkten Nutzung problematisch seien.

Für die archivinterne Nutzung problematischer Materialien existieren relativ ähnliche Konzepte. Üblich sind zunächst altersbedingte Einschränkungen aus rechtlichen Gründen: Nur Nutzer, die älter als 18 Jahre sind haben überhaupt Zugang. Auch Sperrungen inkriminierter Materialien sind verbreitet. Der Zugang ist dann nur unter bestimmten Auflagen möglich und das Zugangsverfahren ist stark formalisiert; Nutzungsanträge werden in besonderen Fällen auch abgelehnt. Schwieriger gestaltet sich der Online-Zugang zu sensiblen Dokumenten.

Interview zur Archivpraxis: Katja Koblitz, Schwules Museum*

Doch wie steht es mit der Veröffentlichung diskriminierender Dokumente? Wie kann man über etwas reden, ohne es zeigen zu wollen? Das Erzählen der Gegengeschichte, ohne die Geschichte der produzierten Bilder zu zeigen, wird kritisch gesehen. Zwei Herangehensweisen scheinen sinnvoll: Kontextualisierung und Dekonstruktion. Einfach so möchte keines der Archive problematische Archivinhalte im Netz sehen. Konsens scheint zu sein, dass zumindest eine Kontextualisierung der Dokumente unabdingbar ist, auch wenn dadurch natürlich nicht ihr Missbrauch verhindert werden kann. Eine Dekonstruktion der Dokumente wird kontrovers diskutiert, zerstört diese doch auch die Authentizität der Dokumente und damit einen archivarischen Grundanspruch. Zumal letztlich offenbleibt, ob sich das gewünschte Ziel, dass nämlich Bilder gegen den Strich zu lesen seien, auch wirklich einlöst. Gerade intentionale Praktiken erweisen sich oft als kontraproduktiv.

Letztlich scheint Konsens, dass mit der Freigabe diskriminierender Bilder ein Kontrollverlust verbunden ist, der nicht mehr einholbar ist: Sind die Bilder im Netz, sind sie in der Welt. Der Widerspruch, dass man etwas zeigen möchte, ohne es „loszulassen“, ist nicht lösbar und bedarf der weiteren Diskussion – bis hin zur Entscheidung. Dieser konzeptionellen Unlösbarkeit stehen allerdings die Erfahrungswerte der eingeladenen Archive gegenüber. Es gab in Einzelfällen Missbrauch von sensiblen Archivdokumenten, doch waren die Motive und Zwecke individuell sehr verschieden und überschaubar in ihrer Wirkung.

Der Austausch zwischen den beteiligten Archiven, den RomArchive mit dieser Veranstaltung angestoßen hat, wurde von zahlreichen Teilnehmer_innen des Workshops als äußerst positiv angesehen: Die gemeinsame Diskussion zu diesen Fragestellungen solle unbedingt fortgeführt werden.

Was sind die Konsequenzen?

Das Projekt RomArchive sieht in einer kritischen Archivpraxis eine wichtige Voraussetzung, um weitere Diskriminierung von Sinti und Roma zu verhindern. Daher wurden die Erkenntnisse dieses Erfahrungsaustausches bei der Entwicklung einer Sammlungspolitik für RomArchive berücksichtigt und finden ihren Niederschlag in dem finalen Grundsatzpapier, welches zusammen mit dem Beirat und den Kuratoren von RomArchive entwickelt wurde. Wichtigstes Element hierin ist der restriktiver Zugang zum so genannten „Internen Archiv“, in dem neben verwaisten Werken und Materialien, die von den Kuratoren zusammengetragen, aber nicht für die Online-Präsentation ausgewählt wurde, auch antiziganistische Materialien zu finden sein werden. Diese Konstruktion soll gleichermaßen dem wissenschaftlichen Anspruch an ein Archiv als auch dem politischen und kulturellen Interesse einer Selbstrepräsentation Rechnung tragen.

 

Der Medienexperte Jürgen Keiper arbeitet bei der Deutschen Kinemathek – Museum für Film und Fernsehen, wo er u. a. für die technische Umsetzung von RomArchive zuständig ist.

 

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