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Auschwitz und die Zeugenschaft von Sinti und Roma

Karola Fings

Karola Fings ist Historikerin und hat zuletzt in der Reihe C.H. Beck Wissen den Band „Sinti und Roma. Geschichte einer Minderheit“ veröffentlicht. Für RomArchive kuratiert sie das Projekt „Voices of the Victims“, bei dem frühe Selbstzeugnisse von Sinti und Roma über die NS-Verfolgung aus 20 europäischen Ländern im Zentrum stehen. Im folgenden Text stellt sie die Zeugenschaft von Sinti und Roma im Auschwitz-Prozess heraus.

 

„Man kann Auschwitz mit nichts vergleichen. Wenn man sagt: Die Hölle von Auschwitz – dann ist das keine Übertreibung. Ich glaube, es reicht nicht, wenn ich sage, dass ich nachher tausendmal von Auschwitz geträumt habe, von dieser schrecklichen Zeit, wo nur Hunger und Tod geherrscht haben. Ich war ein junges Mädchen, als man mich nach Auschwitz verschleppte. Ich bin krank aus dem Lager gekommen und bin heute noch krank.“[1]

Elisabeth Guttenberger, aus einer autorisierten Fassung eines Interviews für den Westdeutschen Rundfunk, 1962

Elisabeth Guttenberger, von der das Eingangszitat stammt, wurde 1926 in Stuttgart geboren und im März 1943 in das Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz deportiert. Sie war wie der Überlebende Max Friedrich, der auf der Fotografie mit seiner Frau Grete abgebildet ist, eine von insgesamt sechs Zeuginnen und Zeugen aus der Minderheit der Sinti und Roma, deren Berichte in dem für die Aufarbeitung der NS-Verbrechen und des Holocaust als Meilenstein geltenden Frankfurter Auschwitz-Prozess gehört wurden.

Wenn heutzutage jeweils am 27. Januar der Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus begangen wird, dann stehen insbesondere die Überlebenden des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau im Zentrum des öffentlichen Interesses. Am 27. Januar 1945 befreite die Rote Armee die verschiedenen Lagerteile von Auschwitz, in denen mehr als eine Millionen Menschen, die meisten von ihnen Juden, ermordet worden waren. 1996 erklärte der deutsche Bundespräsident Roman Herzog diesen Tag zum Gedenktag für alle Opfer des NS-Regimes und 2005 bestimmten die Vereinten Nationen ihn zum „Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust“. Es sind nur wenige, die heute noch Zeugnis ablegen können von den dort begangenen Verbrechen. Aber ihre Stimmen finden Gehör, ihre Erzählungen werden geschätzt und als Menschen erfahren sie Aufmerksamkeit und Empathie.

Das war über viele Jahrzehnte nicht der Fall  und dies gilt in einem ganz besonderen Maße für die Überlebenden der nationalsozialistischen Verfolgung von Sinti und Roma. Deren Verfolgung wurde nach 1945 in der Bundesrepublik nicht als eine Verfolgung aus „rassischen Gründen“ anerkannt. Stattdessen setzten auch vor Gericht die früheren Verfolger ihre Sichtweise durch, wonach die Angehörigen der Minderheit aus „kriminalpräventiven“ Gründen, als „Minderwertige“ oder als vermeintliche „Spione“ deportiert worden seien. Mit dieser auch in der allgemeinen Öffentlichkeit weithin akzeptierten Position blieben die meisten Taten ungesühnt und die meisten Täter straffrei. Die Überlebenden und ihre Angehörigen wurden weiter diskriminiert, eine moralische Anerkennung ihres Leids unterblieb, und vielen wurde unter diesen Vorzeichen eine Entschädigung verweigert.

Erst die Bürgerrechtsbewegungen von Sinti und Roma, sei es in der Bundesrepublik oder auf dem internationalen Parkett, setzten seit den 1970er Jahren die Anerkennung des an der Minderheit begangenen Völkermordes durch. Das im Jahr 2012 in Berlin eingeweihte Denkmal für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma Europas ist das sichtbarste Ergebnis dieses langen Kampfes um Anerkennung. In dieser Auseinandersetzung spielte die Zeugenschaft von Überlebenden eine große Rolle. Auch bei vielen Überlebenden unter den Sinti und Roma war es die 1979 ausgestrahlte Fernsehserie „Holocaust“, die das bis dahin schon aus Gründen des Weiterlebens verdrängte eigene Verfolgungsleid wieder ins Bewusstsein rückte. Vor dem Hintergrund einer in der Mehrheitsgesellschaft gestiegenen Aufmerksamkeit für die Geschichte des Holocaust und in der Folge auch für die „vergessenen Verfolgten“ sowie den verstärkten Aktivitäten der Bürgerrechtsbewegungen, die Verfolgungsgeschichte zu dokumentieren, erschienen seit den 1980er Jahren Berichte, Dokumentationen, Biographien und Autobiographien, die sowohl für die Forschung als auch für die Bildungsarbeit bis heute von großer Bedeutung sind.[2]

Umso bemerkenswerter sind die frühen Zeugnisse von Sinti und Roma, die in einer allgemeinen gesellschaftlichen Atmosphäre der Ablehnung der Minderheit und der Leugnung der Verbrechen entstanden sind. Es ist kaum zu ermessen, was es für die Betroffenen bedeutete, gegen eine Mauer des Schweigens die eigene Stimme zu erheben. Der Auschwitz-Prozess gehört zu den wenigen NS-Verfahren in der Bundesrepublik, in denen auch die an Sinti und Roma begangenen Verbrechen verhandelt wurden, wenn auch nur am Rande.[3] Der Prozess selbst ging auf das Engagement des Hessischen Generalstaatsanwaltes Fritz Bauer zurück, der gegen viele Widerstände in Frankfurt am Main ein bis dahin beispielloses Ermittlungsverfahren gegen über 1.200 Beschuldigte anstrengte, die verdächtig waren, in Auschwitz an Verbrechen beteiligt gewesen zu sein.[4] Am 7. Oktober 1963 wurde schließlich vor dem Landgericht Frankfurt das Hauptverfahren gegen 22 Angeklagte eröffnet, das nach der Anhörung von 360 Zeugen und Zeuginnen am 20. August 1965 mit der Urteilsverkündung endete. Wegen erwiesenen Mordes oder Beihilfe zu gemeinschaftlichem Mord wurden die meisten der Angeklagten zu lebenslangen oder zeitigen Zuchthausstrafen verurteilt. Es gab aber auch drei Freisprüche. Unter den Angeklagten befanden sich sechs ehemalige SS-Männer, denen auch Morde an Sinti und Roma zur Last gelegt wurden. Seit März 1943 waren rund 23.000 Männer, Frauen und Kinder aus dem Deutschen Reich, Österreich, sowie aus den besetzten Ländern Polen, Tschechoslowakei, Belgien und den Niederlanden in einen besonderen Lagerteil in Auschwitz-Birkenau deportiert worden. Die Bedingungen in diesem Lager waren so entsetzlich, dass im Laufe weniger Monate die meisten von ihnen an Hunger, Krankheiten oder Gewaltverbrechen starben.

„Am schlimmsten“, so Elisabeth Guttenberger in ihrem Bericht, „war der Hunger. Die hygienischen Verhältnisse sind nicht zu beschreiben. Es gab kaum Seife und Waschmöglichkeiten. (…) Zuerst starben die Kinder. Tag und Nacht weinten sie nach Brot; bald waren sie alle verhungert. (…) In unserem Arbeitskommando mussten wir alles im Laufschritt machen. Ein SS-Blockführer fuhr mit dem Rad nebenher. Wenn eine Frau stürzte, weil sie schon zu schwach war, prügelte er sie mit einem Stock. Viele sind an den Folgen dieser Misshandlungen gestorben. (…) Der SS-Lagerarzt, der im Zigeunerlager Dienst versah, hieß Dr. Mengele. Er war einer der gefürchtetsten Lagerärzte von Auschwitz. Neben allem anderen, was SS-Ärzte in Auschwitz verbrachen, hat er an Krüppeln und Zwillingen Versuche unternommen. Auch meine Kusinen, die Zwillinge waren, dienten ihm als ‚Versuchskaninchen‘. (…) Ich habe etwa 30 Verwandte in Auschwitz verloren. (…) Meine Geschwister und mein Vater sind gleich nach den ersten Monaten buchstäblich verhungert. Mein jüngster Bruder war 13 Jahre. Er hat auch Steine tragen müssen, bis er zum Skelett abgemagert war. Er ist auch verhungert. Zum Schluss ist auch meine Mutter verhungert.“[5]

Nur diejenigen hatten eine Überlebenschance, die zur Zwangsarbeit in andere Lager überstellt wurden. Unter ihnen war Elisabeth Guttenberger, die am 1. August 1944 in das Konzentrationslager Ravensbrück und von dort in ein Außenlager des KZ Flossenbürg verlegt wurde. Die letzten rund 3.000 noch im Lager lebenden Sinti und Roma wurden in der Nacht vom 2. auf den 3. August 1944 in den Gaskammern von Birkenau ermordet.

(c) Documentation and Cultural Centre of German Sinti and Roma, Heidelberg (Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma, Heidelberg)
Grete und Max Friedrich, um 1940/41
(Quelle: Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma, Heidelberg)

Über die im „Zigeunerlager“ begangenen Verbrechen sagten im Auschwitz-Prozess die Überlebenden Max Friedrich, Waldemar Schröder, Paul Morgenstern und Bruno Stein aus. Die Aussage von Elisabeth Guttenberger wurde vor Gericht verlesen, weil sie aus gesundheitlichen Gründen nicht zu einem persönlichen Erscheinen in der Lage war. Gleiches gilt für die Überlebende Hilli Weiß.[6] Max Friedrich sagte am 11. Dezember 1964 aus. Dank der ausführlichen Dokumentation der erhalten gebliebenen Mitschnitte des Prozesses durch das 1995 gegründete Fritz-Bauer-Institut ist seine Aussage als Mitschrift und als Tondokument zugänglich.[7] Der 1909 geborene Sinto Max Friedrich war kurz nach Kriegsbeginn zur Wehrmacht eingezogen, bald jedoch aus „rassischen Gründen“ wieder entlassen worden.[8] Nach mehrjähriger Zwangsarbeit deportierte man ihn zusammen mit seiner Familie nach Auschwitz. Kurz vor der Ermordung der Sinti und Roma in Auschwitz verlegte man ihn, zusammen mit einer größeren Anzahl ehemaliger Wehrmachtangehöriger aus dem „Zigeunerlager“ in das KZ Ravensbrück, um ihn dort zwangsweise sterilisieren zu lassen. Danach schickte man die Gruppe als „Kanonenfutter“ an die Front. Viele seiner Angehörigen, darunter seine Ehefrau Grete und seine jüngste Tochter, wurden in Auschwitz ermordet. Diese hier nur kurz erzählte Verfolgungsgeschichte spielte in der Zeugenvernehmung am 11. Dezember 1964 kaum keine Rolle. Wie in Gerichtsprozessen üblich, interessierten sich Richter, Staatsanwalt und Verteidiger vornehmlich dafür, ob Max Friedrich für einen der Angeklagten eine konkrete Tatbeteiligung aus eigenem Augenschein bezeugen könnte. Die Vernehmung liest sich wie ein Verhör, mit dem der Zeuge durch ständige Nachfragen und dem Vorhalten von vermeintlichen Ungereimtheiten in seiner Integrität verletzt wird. Wie sehr dies Max Friedrich aufgewühlt haben muss, wird in einigen Passagen, vor allem bei den Nachfragen eines Verteidigers, sehr deutlich. Aber auch die Fragen von Richter und Staatsanwalt lassen erkennen, dass es an Sensibilität im Umgang mit schwer traumatisierten Überlebenden mangelte. Besonders die Verteidiger der Angeklagten nutzten jede Gelegenheit, um die Glaubwürdigkeit der Zeugen auf eine herabwürdigende Art und Weise in Zweifel zu ziehen.[9]

Der Auschwitz-Prozess war dennoch ein Durchbruch in der Aufarbeitung der NS-Verbrechen auch an Sinti und Roma. Immerhin führten Zeugenaussagen dazu, dass bei drei Angeklagten die von ihnen an Sinti und Roma begangenen Tötungsdelikte in die Urteilsfindung mit einflossen.[10] Eine auch nach damaligem Rechtsempfinden unter dem Strich vergleichsweise milde Bestrafung einiger der Angeklagten war der herrschenden Rechtsauffassung geschuldet, dass die Täter nur dann wegen Mordes verurteilt werden konnten, wenn sie „aus eigener Initiative, aus niedrigen Beweggründen und auf grausame und heimtückische Weise“ Menschen getötet hatten. Wer aber glaubhaft machen konnte, dass er lediglich erteilte Befehle ausgeführt hatte, ohne sie sich zu eigen zu machen, kam als „Gehilfe“ mit einer niedrigen Strafe davon.[11] Dank dieser Konstruktion gelang es einer hohen Anzahl von NS-Tätern, sich einer juristischen Ahndung zu entziehen. Erst mit dem Urteil im Prozess gegen John Demjanjuk im Mai 2011 kam ein deutsches Gericht zu dem Schluss, dass bereits der Dienst in einem NS-Vernichtungslager für eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord ausreiche.

Sinti und Roma bezeugten die in Auschwitz begangenen Verbrechen außerdem im Zusammenhang mit einem seit 1961 von der Kölner Staatsanwaltschaft betriebenen Ermittlungsverfahren, das mit dem Anspruch begonnen worden war, „die nationalsozialistischen Vernichtungsmaßnahmen gegen Zigeuner“ umfassend aufklären zu wollen. Die Ermittlungen richteten sich gegen nicht weniger als 46 an der NS-Zigeunerverfolgung beteiligte Beschuldigte, doch in keinem einzigen Fall kam es zu einer Verurteilung.[12] Erst in dem durch den Zentralrat Deutscher Sinti und Roma angestoßenen Verfahren gegen den ehemaligen SS-Rottenführer Ernst-August König, der ab dem Frühjahr 1943 als „Blockführer“ im „Zigeunerlager“ eingesetzt gewesen war, stand das Leid der Sinti und Roma in diesem Vernichtungslager im Zentrum des Aufklärungsinteresses eines deutschen Gerichtes. Nach vierjähriger Prozessdauer und zahlreichen Aussagen von Überlebenden wurde König 1991 vor dem Landgericht Siegen wegen mehrfachen Mordes zu einer lebenslangen Haftdauer verurteilt.[13]

 

1. Elisabeth Guttenberger, Das Zigeunerlager, in: Auschwitz. Zeugnisse und Berichte, hrsg. von H.G. Adler, Hermann Langbein, Ella Lingens-Reiner, 2. überarb. Auflage 1979 (Erstausgabe 1962), S. 129-132, hier S. 132.

2. Vgl. Silvio Peritore / Frank Reuter, Das lange Schweigen. Zeugnisse überlebender Sinti und Roma und ihre Bedeutung für die historische Aufarbeitung, in: Informationen. Wissenschaftliche Zeitschrift des Studienkreises Deutscher Widerstand 1933–1945. Nr. 78: Zeitzeugen, November 2013 (38. Jg.), S. 20–24.

3. Eine wissenschaftliche Untersuchung über die juristische Aufarbeitung der an Sinti und Roma begangenen Verbrechen fehlt bis heute. Als Einstieg vgl. Ulrich F. Opfermann, Genozid und Justiz. Schlussstrich als „staatspolitische Zielsetzung“, in: Karola Fings / Ulrich F. Opfermann (Hrsg.), Zigeunerverfolgung im Rheinland und in Westfalen 1933-1945. Geschichte, Aufarbeitung und Erinnerung, Paderborn 2012, S. 315-326; Herbert Heuss / Arnold Roßberg (Hrsg.), Schonung für die Mörder? Die justizielle Behandlung der NS-Völkermordverbrechen und ihre Bedeutung für die Gesellschaft und die Rechtskultur in Deutschland. Das Beispiel der Sinti und Roma (= Schriftenreihe des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma, Bd. 9), Heidelberg 2015.

4. Der Prozess und seine Vorgeschichte sind umfassend dokumentiert auf http://www.auschwitz-prozess-frankfurt.de. Tonbandmittschnitte, Transkripte und Hintergrundinformationen außerdem auf http://www.auschwitz-prozess.de/index.php (Zugriffe 23.01.2017). Empfohlen sei außerdem die sorgfältige Edition des Fritz Bauer Instituts, vgl. Raphael Gross / Werner Renz (Hrsg.), Der Frankfurter Auschwitz-Prozess (1963-1965). Kommentierte Quellenedition, 2 Bände, Frankfurt am Main / New York 2013.

5. Guttenberger, Zigeunerlager, Auszüge aus den S. 129-132.

6. Vgl. Hermann Langbein, Der Auschwitz-Prozess. Eine Dokumentation, Wien 1965, 2 Bände, Bd. 2, S. 977, 983.

7. Vgl. http://www.auschwitz-prozess.de/index.php (Zugriff 21.01.2017). Gleiches gilt für Waldemar Schröder (Aussage am 10.07.1964), Paul Morgenstern (16.07.1964) und Bruno Stein (22.04.1965).

8. Vgl. die Kurzbiographie auf http://www.auschwitz-prozess-frankfurt.de/index.php?id=73 sowie http://www.gdw-berlin.de/vertiefung/biografien/personenverzeichnis/biografie/view-bio/max-friedrich/?no_cache=1 (Zugriffe 22.01.2017).

9. Vgl. etwa das Plädoyer des Verteidigers Karlheinz Staiger für Franz Hofmann am 21. und 25. Juni 1965, in: http://www.auschwitz-prozess.de/index.php (Zugriff 22.01.2017).

10. Vgl. die entsprechenden Passagen im Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main in der Strafsache gegen Mulka und andere vom 19./20. August 1965, in: Gross / Renz, Frankfurter Auschwitz-Prozess, S. 827 (Angeklagter Schlage: Beteiligung an Erschießungen von Häftlingen der Schwarzen Wand), 833 (Angeklagter Hofmann: Tötung eines Häftlings durch Flaschenwurf), 852f (Kaduk: Tötung eines Zigeuners im Sommer 1944 im Stammlager).

11. Vgl. http://www.auschwitz-prozess-frankfurt.de/index.php?id=5 (Zugriff 22.01.2017).

12. Wegen des Todes von Beschuldigten erledigte sich das Kölner Verfahren in zehn Fällen, weitere 23 Beschuldigte wurden wegen Verjährung außer Verfolgung gesetzt, und am 20. April 1963 stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen die übrigen zwölf Beschuldigten mangels Tatverdachts ein. Lediglich gegen den damaligen Leiter der Bonner Kriminalpolizei Hans Maly, der von Januar bis September 1943 in der „Reichszentrale zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens“ Einweisungen nach Auschwitz-Birkenau organisiert hatte, wurde am 20. Februar 1964 Anklage wegen Freiheitsberaubung im Amt mit Todesfolge erhoben. Auch dieses Verfahren endete ohne eine Verurteilung mit dem Tod des Beschuldigten am 28. Oktober 1971. Die Akten des Verfahrens werden im Landesarchiv Nordrhein-Westfalen, Abteilung Rheinland, unter der Signatur Ger. Rep. 231/1525-1548 aufbewahrt.

13. Arnold Roßberg, Die Aufarbeitung des NS-Völkermordes an den Sinti und Roma – Ermittlungsverfahren gegen die Täter und Anmerkungen zu dem Prozess beim Landgericht Siegen über das sog. „Zigeunerlager“ Auschwitz-Birkenau, in: Heuss / Roßberg, Schonung für die Mörder?, S. 94-113.

 

 

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